Regulativ

der Sektion Z in der SPÖ Rudolfsheim-Fünkhaus

1.      Mitgliedschaft, Mitarbeit und Funktion

Der Sektion gehören alle Personen an, die …

  • als SPÖ-Mitglieder der Sektion Z in der SPÖ Rudolfsheim-Fünfhaus zugeordnet sind.
  • in der Sektion mitarbeiten, aber ihre Mitgliedschaft in einer anderen SPÖ-Sektion haben oder noch nicht Mitglied sind. Sie werden als AktivistInnen bezeichnet. Der Sektionsausschuss hat eine Liste der AktivistInnen zu führen.
  • eine gewählte Funktion innerhalb der Sektion innenhaben. Sie werden als FunktionärInnen bezeichnet.

2.      Gremien

Die Entscheidungen der Sektion werden in folgenden Gremien getroffen:

Der Sektionsausschuss

Der Sektionsausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der Sektion und das Arbeitsgremium der FunktionärInnen. Er trifft alle aktuellen Entscheidungen. Die Sitzungen des Sektionsausschusses sind offen für alle Mitglieder und AktivistInnen der Sektion. Der Sektionsausschuss beschließt den Zeitpunkt der Ausschusstreffen und hat diese anschließend an alle Mitglieder auszuschicken. Ausschusstreffen sind mindestens 1 Woche im Voraus auszuschicken.

  •  Alle FunktionärInnen, Mitglieder und AktivistInnen der Sektion sind bei den Sitzungen des Sektionsausschusses rede- und stimmberechtigt, mit Ausnahme von Beschlussfassungen über finanzielle Belange – diese obliegen den FunktionärInnen.
  • Der Sektionsausschuss ist beschlussfähig, wenn zum regulären Termin mindestens fünf FunktionärInnen anwesend sind. Die Anwesenheit des/der Vorsitzenden oder eines/einer ihrer StellvertreterInnen ist für die Beschlussfähigkeit notwendig.

Die Jahresversammlung

Die ordentliche Jahresversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist vom Sektionsausschuss ein Monat vor Beginn einzuberufen. Die Einladung erfolgt postalisch oder per E-Mail und ergeht an alle Mitglieder und AktivitstInnen der Sektion.

TeilnehmerInnen der Jahresversammlung können sowohl Mitglieder der Sektion als auch AktivistInnen sein. Alle Mitglieder und AktivistInnen sind bei der Jahresversammlung rede- und stimmberechtigt.

Bei der Jahresversammlung müssen jedenfalls folgende Tagesordnungspunkte behandelt werden:

  • Beschluss der Tagesordnung
  • Bestätigung des Wahlkomitees
  • Berichte des/der Vorsitzenden, des Kassiers / der Kassierin
  • Wahlen
  • Anträge
  • Allfälliges

Kontrolle

Die finanzielle Gebarung der Sektion wird jährlich im Rahmen der Bezirksprüfung der SPÖ Rudolfsheim-Fünfhaus durchgeführt.

3.      Wahlen

Die Funktionen der Sektion werden bei der Jahreskonferenz von allen anwesenden Sektionsmitgliedern und -AktivistInnen gewählt.

Zur Wahl stehen jedenfalls folgende Funktionen:

  • VorsitzendeR bzw. ein Vorsitzteam
  • bis zu vier stellvertretende Vorsitzende
  • KassierIn
  • KassierIn-StellvertreterIn
  • SchriftführerIn
  • SchriftführerIn-StellvertreterIn
  • OrganisationsbeauftragteR
  • OrganisationsbeauftragteR-StellvertreterIn
  • ReferentInnen und StellvertreterInnen für den Bereich Frauen
  • Weitere ReferentInnen und StellvertreterInnen für andere Themenbereiche sind möglich

Die Anzahl der StellvertreterInnen für ReferentInnen ist nicht begrenzt.

Die Jahresversammlung wählt ebenfalls:

  • Die Delegierten der Sektion zur Bezirkskonferenz
  • Die Delegierten der Sektion zum Landesparteitag (alle zwei Jahre)

Kandidatur

Jedes Sektionsmitglied kann für alle im Regulativ unter Punkt 3 angeführten Funktionen und Delegierungen kandidieren.

Wahlkommission

Die Wahlkommission besteht aus drei Personen, die vom Sektionsausschuss mittels Abstimmung bestimmt werden. Der Sektionsausschuss beschließt ebenso den/die Vorsitzenden der Wahlkommsission. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen Mitglieder der SPÖ sein. Sie dürfen für keine Funktion der Sektion kandidieren. Die Aufgaben der Wahlkommission sind:

  • die Bekanntgabe einer E-Mail- und Postadresse, bei der die Kandidaturen eingehen.
  • die Sammlung der Kandidaturen bis zum 1. Stichtag
  • die Übermittlung der Kandidaturen an den Sektionsausschuss bis zum 2. Stichtag
  • Die Durchführung des Wahlvorgangs bei der Jahresversammlung

Stichtage für die Kandidaturen

Die Ausschreibung der Kandidaturen für die Wahl der FunktionärInnen der Sektion muss spätestens ein Monat vor der Jahresversammlung stattfinden. Die Ausschreibung hat postalisch und per E-Mail zu erfolgen und ergeht an alle Mitglieder der Sektion.

Der 1. Stichtag für die Einreichung von Kandidaturen wird vom Sektionsausschuss festgelegt und bei der Ausschreibung bekannt gegeben. Der Termin muss zwischen dem Versand der Ausschreibung und dem Präsentationstermin KandidatInnen und Anträge liegen. Der 2. Stichtag für die Einreichung der Kandidaturen ist der Präsentationstermin. Die Nachfrist zwischen dem 1. und dem 2. Stichtag dient der Nachnominierung von KandidatInnen für Funktionen, für die keine Kandidatur eingelangt ist. Der/die Vorsitzende der Sektion ist verantwortlich für die Nachnominierung. Ist er/sie verhindert, muss die Wahlkommission geeignete KandidatInnen für den Wahlvorschlag finden und die Liste vervollständigen. Bis zum 2. Stichtag können Kandidaturen zurückgezogen werden.

Präsentation der KandidatInnen und Anträge

In der regulären Sitzung des Sektionsausschusses, die vor der Jahresversammlung stattfindet, haben alle KandidatInnen die Möglichkeit, sich vorzustellen. Alle Mitglieder der Sektion haben die Möglichkeit, an diesem Termin, den anwesenden KandidatInnen Fragen zu stellen. Sollten sich für eine Funktion mehrere KandidatInnen beworben haben, besteht beim diesem Termin die Möglichkeit, die eigenen Kandidatur abzuändern oder zurückzuziehen. Andernfalls entscheidet die Jahresversammlung mittels Wahl.

Weiters werden alle eingebrachten Anträge diskutiert und bei Wunsch des/der AntragsstellerIn abgeändert.

Durchführung der Wahl bei der Jahresversammlung

Alle Sektionsmitglieder und -AktivistInnen, die bei der Jahresversammlung anwesend sind, sind aktiv wahlberechtigt. Alle Sektionsmitglieder sind passiv wahlberechtigt, auch wenn sie bei der Jahresversammlung nicht anwesend sind, sofern ihre Kandidatur zeitgerecht bis zum 1. Stichtag eingebracht wurde bzw. bis zum 2. Stichtag erfolgt ist.

Die Wahlen für die Funktionen der Sektion erfolgen auf Antrag von 1 AktivistIn in einer geheimen, persönlichen Wahl. Der Stimmzettel beinhaltet alle fristgerecht eingegangenen Kandidaturen. Die Wahl erfolgt mittels Streichungen. Um in die jeweilige Funktion gewählt zu werden, müssen auf einE KandidatIn mehr als 50% der abgegebenen Stimmen entfallen, also weniger als Streichungen als Stimmen.

Kandidieren für eine Funktion mehrere KandidatInnen so muss folgendes Prozedere erfolgen: Beim Präsentationstermin soll versucht werden, eine Einigung zu erzielen, sodass nicht mehrere Kandidaturen auf eine Funktion entfallen. Änderungen der eigenen Kandidatur müssen dokumentiert und von den betreffenden KandidatInnen ausdrücklich gewünscht sein. Bewerben sich dennoch mehrere KandidatInnen für eine Funktion, so der/die KandidatIn mit den meisten Stimmen die Funktion. Er/sie muss aber jedenfalls mehr als 50% der Stimmen erhalten.

Wahlen für Delegierte

Die Delegierten zur Bezirkskonferenz der SPÖ Rudolfsheim-Fünfhaus und zum Landesparteitag der SPÖ Wien werden von der Jahresversammlung der Sektion gewählt. Alle Sektionsmitglieder haben das Recht, sich um eine Delegierung zu bewerben. Die Möglichkeit zur Delegierung muss an alle Mitglieder ausgeschrieben werden. Alle BewerberInnen um eine Delegation werden bei der Jahresversammlung in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel aufgelistet und mit der Wahlmöglichkeit „Ja“ und „Nein“ versehen. Melden sich mehr BewerberInnen als Delegiertenplätze zur Verfügung stehen, werden die Delegiertenplätze an jene BewerberInnen vergeben, die die meisten Stimmen bekommen.

4.      Anträge

Jedes Sektionsmitglied hat das Recht, bei der Jahresversammlung Anträge zu stellen. Anträge müssen jedenfalls einen Erklärungstext und mindestens einen Forderungspunkt enthalten. Zum Beschluss kommen nur die Forderungspunkte.

Anträge, die inhaltliche Forderungen beinhalten, werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Anträge, die die Abänderung des Regulativs betreffen, werden mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

Die Frist zur Einbringung von Anträgen wird vom Sektionsausschuss beschlossen und mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Der Stichtag fürs Einbringen von Anträgen muss zwischen dem Versand der Ausschreibung und dem Präsentationstermin liegen.

Jeder eingebrachte Antrag wird beim Präsentationstermin diskutiert. Die AntragsstellerInnen haben bei dieser Sitzung sowie bei der Jahresversammlung die Möglichkeit, ihren Antrag vorzustellen und zu verteidigen, bzw. abzuändern. Die Anwesenheit der AntragstellerInnen ist bei beiden Sitzungen wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

Intitivanträge

TeilnehmerInnen der Jahresversammlung haben bei der Jahresversammlung die Möglichkeit, Initiativanträge einzubringen, sofern diese ein Thema betreffen, das kurzfristig aufgetaucht ist. Für die Zulassung eines Initiativantrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt mit einfacher Mehrheit bei inhaltlichen Anträgen und mit 2/3-Mehrheit bei Anträgen, die das Regulativ betreffen.

Jeder fristgerecht eingebrachte Antrag und jeder zugelassene Initiativantrag muss bei der Jahresversammlung behandelt werden. Die AntragsstellerInnen haben die Möglichkeit, bei der Jahresversammlung ihren Antrag vorzustellen. Sollte der/die AntragsstellerIn nicht anwesend sein, wird der Antrag verlesen. Liegt keine Wortmeldung mehr zu einem Antrag vor, wird dieser abgestimmt.

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